Hessen-MikroCrowd
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Hessen, getragen von Hessen. Kurztext Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder festigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Verbindung mit einem Crowdfunding erhalten. Volltext Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt Sie zusammen mit dem Land Hessen sowie der Startnext GmbH bei der Neugründung oder bei der Übernahme eines Unternehmens. Sie erhalten die Förderung in einer Kombination aus Förderdarlehen und Crowdfunding. Ein Teil der Finanzierungssumme wird über das Crowdfunding gewonnen, der andere Teil wird durch ein geändertes Hessen-Mikrodarlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zur Verfügung gestellt. Es werden alle Ihre Investitionen und Betriebsmittel für die Neugründung Ihres Unternehmens mitfinanziert. Dazu zählen unter anderem der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, der Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers und Auftragsvorfinanzierung. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe Ihres Darlehens beträgt zwischen EUR 3.000 und höchstens EUR 35.000. Die Laufzeit Ihres Darlehens beträgt 7 Jahre. Sobald Sie Ihre Fundingsumme erreicht haben, wird Ihnen das Darlehen ausgezahlt. Die erzielte Fundingsumme bei der Startnext Crowdfunding GmbH muss mindestens EUR 5.000 betragen. Sie erhalten einmalig einen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent Ihres Fundingziels mit einem Höchstbetrag von EUR 1.000 pro Vorhaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens, während Ihrer Fundingphase oder bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Fundingphase Ihrer Crowdfundingkampagne bei Startnext mit dem entsprechenden Formular bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder festigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Verbindung mit einem Crowdfunding erhalten. Volltext Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt Sie zusammen mit dem Land Hessen sowie der Startnext GmbH bei der Neugründung oder bei der Übernahme eines Unternehmens. Sie erhalten die Förderung in einer Kombination aus Förderdarlehen und Crowdfunding. Ein Teil der Finanzierungssumme wird über das Crowdfunding gewonnen, der andere Teil wird durch ein geändertes Hessen-Mikrodarlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zur Verfügung gestellt. Es werden alle Ihre Investitionen und Betriebsmittel für die Neugründung Ihres Unternehmens mitfinanziert. Dazu zählen unter anderem der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, der Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers und Auftragsvorfinanzierung. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe Ihres Darlehens beträgt zwischen EUR 3.000 und höchstens EUR 35.000. Die Laufzeit Ihres Darlehens beträgt 7 Jahre. Sobald Sie Ihre Fundingsumme erreicht haben, wird Ihnen das Darlehen ausgezahlt. Die erzielte Fundingsumme bei der Startnext Crowdfunding GmbH muss mindestens EUR 5.000 betragen. Sie erhalten einmalig einen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent Ihres Fundingziels mit einem Höchstbetrag von EUR 1.000 pro Vorhaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens, während Ihrer Fundingphase oder bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Fundingphase Ihrer Crowdfundingkampagne bei Startnext mit dem entsprechenden Formular bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.“
„Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens im Voll- oder Nebenerwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder Betriebsübernahme planen.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/hessen-mikro-crowd.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.