Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Hessen, getragen von Hessen. Kurztext Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich Film, Fernsehen oder audiovisuelle Medien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Volltext Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Auswertung von künstlerisch und kulturell qualitativ hochwertigen Filmen und Serien für Kino, Fernsehen oder Video on Demand (VoD) und auch von weiteren audiovisuellen Medienprojekten. Sie bekommen die Förderung für alle Genres und Formate. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in diesen Bereichen:Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung (Treatment, Stoffentwicklung, Produktionsvorbereitung, Setzkastensystem, Paket-Förderung, Talent-Paketförderung), Produktionsförderung (Produktion, Erfolgsdarlehen, Postproduktion), Nachwuchsförderung (Nachwuchs-Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung, Nachwuchsfilme, Hochschulabschlussfilm), Verleih und Vertrieb, Kinoinvestition, Festivals, Veranstaltungen und Reihen, Medien (digitale und audiovisuelle Projekte) sowie sonstige Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Darlehen oder als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihrem Vorhaben, für die einzelnen Vorhaben gelten unterschiedliche Förderhöchstsätze. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens online an die Hessen Film und Medien GmbH. Bitte beachten Sie die Antragsfristen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich Film, Fernsehen oder audiovisuelle Medien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Volltext Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Auswertung von künstlerisch und kulturell qualitativ hochwertigen Filmen und Serien für Kino, Fernsehen oder Video on Demand (VoD) und auch von weiteren audiovisuellen Medienprojekten. Sie bekommen die Förderung für alle Genres und Formate. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in diesen Bereichen:Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung (Treatment, Stoffentwicklung, Produktionsvorbereitung, Setzkastensystem, Paket-Förderung, Talent-Paketförderung), Produktionsförderung (Produktion, Erfolgsdarlehen, Postproduktion), Nachwuchsförderung (Nachwuchs-Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung, Nachwuchsfilme, Hochschulabschlussfilm), Verleih und Vertrieb, Kinoinvestition, Festivals, Veranstaltungen und Reihen, Medien (digitale und audiovisuelle Projekte) sowie sonstige Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Darlehen oder als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihrem Vorhaben, für die einzelnen Vorhaben gelten unterschiedliche Förderhöchstsätze. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens online an die Hessen Film und Medien GmbH. Bitte beachten Sie die Antragsfristen.“
„Unternehmen, Verband/Vereinigung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben“
„Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten oder Regisseurinnen und Regisseure mit (Wohn-)Sitz oder Betriebsstätte in Hessen,“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/hessische-film-und-fernsehfoerderung-hessenfilm.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.