Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Hessen, getragen von Hessen. Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in hessischen Gemeinden umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in hessischen Gemeinden umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes (Mob FöG) bei Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im kommunalen Straßenbau (KSB).“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/massnahmen-mobiltaetsfoerdergesetz.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.