Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Hessen, getragen von Hessen. Wenn Sie für den ÖPNV Busse mit elektrischem Antrieb kaufen und in die nötige Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie für den ÖPNV Busse mit elektrischem Antrieb kaufen und in die nötige Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Hessen unterstützt auf Grundlage der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz“ die Einführung von Elektrobussen im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/mobilitaetsfoerdergesetz-elektrobusse.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.