Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Hessen, getragen von Hessen. Wenn Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zusammenarbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zusammenarbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Hessen unterstützt Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk dabei, sich mithilfe von digitalen und telemedizinischen Anwendungen mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zu vernetzen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind intersektorale Gesundheitsnetzwerke mit Sitz in Hessen. Die Anträge werden über eine Projektträgerin oder einen Projektträger gestellt, die oder der dem intersektoralen Gesundheitsnetzwerk angehört und von diesem beauftragt ist.“
„Projektträgerinnen und Projektträger können natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein.“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/telemedizinische-intersektorale-netzwerke.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.