Billigkeitsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Härtefallfonds zur Verhinderung von Energiesperren für Privathaushalte
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Hessen, getragen von Hessen. Kurztext Wenn Sie wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und von einer Energiesperre bedroht oder bereits betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen erhalten. Volltext Das Land Hessen unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie durch die stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Ihre jährlichen Heizkostennachzahlungen nicht begleichen können und Ihnen eine Sperre von leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Strom und Fernwärme) droht. Sie erhalten die Förderung als Kundin und Kunde von Energieversorgungsunternehmen wie auch als Mieterin und Mieter, deren Heizenergie über die Mietnebenkosten abgerechnet wird, für 2 Zeiträume:1.1.2022 bis 30.9.2023 (Phase 1) und 1.10.2023 bis 30.4.2024 (Phase 2). Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Betrag, der für die Verhinderung oder Beendigung der Sperre notwendig ist. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über die Verbraucherzentrale Hessen e. V. bei der eingerichteten Härtefallkommission. Die Verbraucherzentrale prüft die Unterlagen und bereitet die Antragstellung mit vor. Vorher müssen Sie eine Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle, eine Beratungsstelle eines Sozial- oder Wohlfahrtsverbandes, des Mieterbundes oder die Verbraucherzentrale Hessen selbst in Anspruch genommen haben. Nach positiver Bewertung Ihres Antrags leitet die Härtefallkommission den Antrag an das Regierungspräsidium Kassel weiter. Nach Bewilligung fließen die Mittel direkt an das Energieversorgungsunternehmen, das die Energiesperre angedroht oder bereits vollzogen hat, beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und von einer Energiesperre bedroht oder bereits betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen erhalten. Volltext Das Land Hessen unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie durch die stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Ihre jährlichen Heizkostennachzahlungen nicht begleichen können und Ihnen eine Sperre von leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Strom und Fernwärme) droht. Sie erhalten die Förderung als Kundin und Kunde von Energieversorgungsunternehmen wie auch als Mieterin und Mieter, deren Heizenergie über die Mietnebenkosten abgerechnet wird, für 2 Zeiträume:1.1.2022 bis 30.9.2023 (Phase 1) und 1.10.2023 bis 30.4.2024 (Phase 2). Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Betrag, der für die Verhinderung oder Beendigung der Sperre notwendig ist. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über die Verbraucherzentrale Hessen e. V. bei der eingerichteten Härtefallkommission. Die Verbraucherzentrale prüft die Unterlagen und bereitet die Antragstellung mit vor. Vorher müssen Sie eine Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle, eine Beratungsstelle eines Sozial- oder Wohlfahrtsverbandes, des Mieterbundes oder die Verbraucherzentrale Hessen selbst in Anspruch genommen haben. Nach positiver Bewertung Ihres Antrags leitet die Härtefallkommission den Antrag an das Regierungspräsidium Kassel weiter. Nach Bewilligung fließen die Mittel direkt an das Energieversorgungsunternehmen, das die Energiesperre angedroht oder bereits vollzogen hat, beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.“
„Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen:“
„1. Phase vom 1.1.2022 bis 30.9.2023:“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/verhinderung-energiesperren-privathaushalte.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.