Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU
01 Auf einen Blick
Ein Förderprogramm des Bundes, getragen von KfW. Kurztext Wenn Sie Ihre Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ unterstützen. Volltext Die KfW unterstützt Sie bei Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland und bei der Finanzierung von Betriebsmitteln. Gefördert werden Vorhaben zum Beispiel in den Bereichen Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband), Versorgung und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege. Zudem können Sie auch Grundstücke finanzieren, die für Ihre förderfähigen Investitionsvorhaben notwendig sind. Im Modul Energieversorgung werden ab 01.02.2026 vorübergehend Investitionen in eine effiziente Wärme-/Kälte- und Stromversorgung finanziert. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wärmeerzeugung und-speicherung sowie zur Modernisierung und Erweiterung von Netzen. Gefördert werden unter anderem:Anlagen zur Wärmebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme Investitionen in Anlagen zur Wärmeversorgung aus Geothermie Speicher Investitionen in die zugehörige Infrastruktur
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie Ihre Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ unterstützen. Volltext Die KfW unterstützt Sie bei Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland und bei der Finanzierung von Betriebsmitteln. Gefördert werden Vorhaben zum Beispiel in den Bereichen Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband), Versorgung und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege. Zudem können Sie auch Grundstücke finanzieren, die für Ihre förderfähigen Investitionsvorhaben notwendig sind. Im Modul Energieversorgung werden ab 01.02.2026 vorübergehend Investitionen in eine effiziente Wärme-/Kälte- und Stromversorgung finanziert. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wärmeerzeugung und-speicherung sowie zur Modernisierung und Erweiterung von Netzen. Gefördert werden unter anderem:Anlagen zur Wärmebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme Investitionen in Anlagen zur Wärmeversorgung aus Geothermie Speicher Investitionen in die zugehörige Infrastruktur“
„Infrastruktur, Mobilität, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Sie beantragen den Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen – IKU bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.“
„Der „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ kann mit anderen Förderungen kombiniert werden.“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/investition-kommunale-soziale-unternehmen-iku.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.