ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0952
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · LANDWIRTSCHAFTLICHE RENTENBANK · BUND · DARLEHEN

Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

01 Auf einen Blick

Ein Darlehenprogramm des Bundes, getragen von Landwirtschaftliche Rentenbank. Kurztext Wenn Sie als Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus durch das verstärkte Auftreten von Tierseuchen, wetterbedingten Ernteausfällen oder auch durch die zunehmende Volatilität der Agrarmärkte Liquiditätsbedarf haben, können Sie einen Kredit bekommen. Aktuell steht Ihnen das Förderprogramm zur Verfügung, wenn Ihr Liquiditätsbedarf durch die Folgen des Krieges in der Ukraine beziehungsweise durch die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen ausgelöst wurde. Volltext Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt Ihnen zinsgünstige Kredite zur Liquiditätssicherung zur Verfügung, wenn unerwartet Ertragsausfälle oder Kostensteigerungen auftreten, die aus externen Faktoren wie beispielsweise Naturkatastrophen, Tier- und Pflanzenkrankheiten resultieren. Finanziert werden Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Sie können ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Dieses kann je nach Zinsniveau am Markt durch einen Zuschuss ergänzt werden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Darlehen beträgt maximal je Kreditnehmerin und Kreditnehmer jährlich EUR 10 Millionen. Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht erfüllen, können Darlehen zu beihilfefreien Konditionen erhalten. Sie beantragen die Landwirtschaft – Liquiditätssicherung bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weitergeleitet.

FÖRDERGEBER
Landwirtschaftliche Rentenbank
EBENE
Bund
FÖRDERART
Darlehen
BRANCHE
Land- & Forstwirtschaft
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie als Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus durch das verstärkte Auftreten von Tierseuchen, wetterbedingten Ernteausfällen oder auch durch die zunehmende Volatilität der Agrarmärkte Liquiditätsbedarf haben, können Sie einen Kredit bekommen. Aktuell steht Ihnen das Förderprogramm zur Verfügung, wenn Ihr Liquiditätsbedarf durch die Folgen des Krieges in der Ukraine beziehungsweise durch die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen ausgelöst wurde. Volltext Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt Ihnen zinsgünstige Kredite zur Liquiditätssicherung zur Verfügung, wenn unerwartet Ertragsausfälle oder Kostensteigerungen auftreten, die aus externen Faktoren wie beispielsweise Naturkatastrophen, Tier- und Pflanzenkrankheiten resultieren. Finanziert werden Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Sie können ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Dieses kann je nach Zinsniveau am Markt durch einen Zuschuss ergänzt werden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Darlehen beträgt maximal je Kreditnehmerin und Kreditnehmer jährlich EUR 10 Millionen. Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht erfüllen, können Darlehen zu beihilfefreien Konditionen erhalten. Sie beantragen die Landwirtschaft – Liquiditätssicherung bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weitergeleitet.“
„landwirtschaft_laendliche_entwicklung“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0952

03 Wer antragsberechtigt ist

„kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der Landwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus.“
„Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, zu beihilfefreien Konditionen,“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/LR/landwirtschaft-liquiditaetssicherung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2