ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0954
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · MECKLENBURG-VORPOMMERN · LAND · BÜRGSCHAFT

Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie

01 Auf einen Blick

Ein Bürgschaftprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern, getragen von Mecklenburg-Vorpommern. Kurztext Wenn Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten Unterstützung benötigen, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen. Volltext Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Absicherung von rückzahlbaren Forderungen, die der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung dienen. Neben Umstrukturierungsbürgschaften zur Besicherung von Sanierungskrediten und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Strukturen geeignet sind. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags. Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht grundsätzlich der Kreditlaufzeit. Die höchstmögliche Laufzeit ist abhängig von der Art des Kredits und dem Zweck der Bürgschaft. Anträge stellen Sie bitte rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der Pricewaterhouse Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

FÖRDERGEBER
Mecklenburg-Vorpommern
EBENE
Land
FÖRDERART
Bürgschaft
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten Unterstützung benötigen, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen. Volltext Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Absicherung von rückzahlbaren Forderungen, die der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung dienen. Neben Umstrukturierungsbürgschaften zur Besicherung von Sanierungskrediten und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Strukturen geeignet sind. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags. Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht grundsätzlich der Kreditlaufzeit. Die höchstmögliche Laufzeit ist abhängig von der Art des Kredits und dem Zweck der Bürgschaft. Anträge stellen Sie bitte rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der Pricewaterhouse Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.“
„Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0954

03 Wer antragsberechtigt ist

„Die Gewährung einer Sanierungs-Bürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
„Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/buergschaft-sanierung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

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