ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0858
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · MECKLENBURG-VORPOMMERN · LAND

Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)

01 Auf einen Blick

Ein Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern, getragen von Mecklenburg-Vorpommern. Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

FÖRDERGEBER
Mecklenburg-Vorpommern
EBENE
Land
FÖRDERART
nicht erfasst
BRANCHE
IT, Software & Telekommunikation
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Laufende Antragstellung; ein Stichtag ist im Bestand nicht erfasst.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.“
„Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze in Regionen, in denen ein marktgetriebener Ausbau nicht zu erwarten ist, durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0858

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern, Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft sowie Zweckverbände, wenn ihre Mitglieder ausschließlich Gemeinden, Ämter oder Landkreise sind.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/gigabitfoerderrichtlinie.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2