Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)
01 Auf einen Blick
Ein Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern, getragen von Mecklenburg-Vorpommern. Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.“
„Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze in Regionen, in denen ein marktgetriebener Ausbau nicht zu erwarten ist, durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern, Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft sowie Zweckverbände, wenn ihre Mitglieder ausschließlich Gemeinden, Ämter oder Landkreise sind.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/gigabitfoerderrichtlinie.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.