Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern, getragen von Mecklenburg-Vorpommern. Wenn Sie als Betreiber eines oder mehrerer Kinos Investitionen zur Modernisierung der Kinos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als Betreiber eines oder mehrerer Kinos Investitionen zur Modernisierung der Kinos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Die MV Filmförderung GmbH unterstützt Sie als Kinobetreiber bei Investitionen in Ihr Kino beziehungsweise Ihre Kinos in Mecklenburg-Vorpommern.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen, die mit oder an mindestens einer in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Kinospielstätte einen Kinobetrieb sicherstellen und bei Auszahlung der Förderung eine inländische Betriebsstätte oder einen inländischen Wohn- oder Geschäftssitz haben.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/kinoinvestitionsprogramm-film-ab.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.