Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern, getragen von Mecklenburg-Vorpommern. Wenn Sie als Kommune in Ihr Radverkehrsnetz und auch in Radverbindungen zwischen Ihrer Kommune und anderen Kommunen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als Kommune in Ihr Radverkehrsnetz und auch in Radverbindungen zwischen Ihrer Kommune und anderen Kommunen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen, die der Verbesserung Ihres Radverkehrsnetzes dienen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden (zum Beispiel Zweckverbände).“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/radverkehrsinfrastrukturfoerderrichtlinie.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.