Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Niedersachsen, getragen von Niedersachsen. Wenn sich eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an der Finanzierung Ihrer Vorhaben beteiligt, kann die Bürgschaftsbank Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn sich eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an der Finanzierung Ihrer Vorhaben beteiligt, kann die Bürgschaftsbank Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.“
„Die Bürgschaftsbank Niedersachsen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus einschließlich Baumschulen und Landschaftsgärtnereien.“
„Die Übernahmen von Beteiligungsgarantien ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/beteiligungen-niedersachsen.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.