ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0956
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · NIEDERSACHSEN · LAND · ZUSCHUSS

Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Landes Niedersachsen, getragen von Niedersachsen. Kurztext Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen. Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch Fahrgeldausfälle, Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Minderung anderer Ausgleichszahlungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte formlos auf elektronischem Weg an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG). Diese richtet ihren Antrag in eigener Aufgabenträgerfunktion an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

FÖRDERGEBER
Niedersachsen
EBENE
Land
FÖRDERART
Zuschuss
BRANCHE
Transport & Logistik
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen. Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch Fahrgeldausfälle, Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Minderung anderer Ausgleichszahlungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte formlos auf elektronischem Weg an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG). Diese richtet ihren Antrag in eigener Aufgabenträgerfunktion an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.“
„Infrastruktur, Mobilität, Unternehmensfinanzierung“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0956

03 Wer antragsberechtigt ist

Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.

04 Der Weg zum Antrag

„Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2026 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Antragsweg“ · abgerufen 2026-08-18

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/billigkeitsleistungen-deutschlandticket-oepnv.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2