Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Niedersachsen, getragen von Niedersachsen. Wenn Sie Beratungsangebote für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbauunternehmen zum Trinkwasserschutz oder zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie Beratungsangebote für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbauunternehmen zum Trinkwasserschutz oder zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen Sie gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Durchführung von Informations- und Beratungsleistungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus. Inhalte der Beratungen sind der Trinkwasserschutz sowie der guten Zustand oder das Potenzial von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung und deren Zusammenschlüsse sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen zuständig sind.“
„Die Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/foerderung-vorhaben-gewaesserschutzberatung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.