ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0957
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · NIEDERSACHSEN · LAND · ZUSCHUSS

Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Landes Niedersachsen, getragen von Niedersachsen. Kurztext Wenn Sie eine Freiwilligenagentur einrichten oder als bestehende Agentur Projekte im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben, die dazu beitragen, strukturfördernde Maßnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements sicherzustellen und zu erweitern. Sie erhalten die Förderung für die Einrichtung und den Betrieb von Freiwilligenagenturen, die Durchführung von Einzelprojekten in Freiwilligenagenturen, die Einrichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und Koordinierungsstellen für das Ehrenamt in Niedersachsen e.V. (LAGFA), die Einrichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle der Freiwilligenakademie Niedersachsen e.V. sowie die Qualifizierung von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und von Engagementlotsinnen und Engagementlotsen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Sach- und Personalausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Vorhaben von Freiwilligenagenturen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Neugründungen auf 2 Jahre begrenzt bis zu 80 Prozent, höchstens aber EUR 25.000 im Einzelfall, für die LAGFA Niedersachsen jährlich bis zu EUR 200.000, für die Freiwilligenakademie Niedersachsen jährlich bis zu EUR 105.000 für die Einrichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle, bis zu EUR 100.000 für die Qualifizierung von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und bis zu EUR 60.000 für die Qualifizierung von Engagementlotsinnen und Engagementlotsen. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. des Jahres für das folgende Jahr an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Osnabrück. Beachten Sie bitte, dass die jährliche Frist nicht für die Förderung von Einzelprojekten im Jahr 2023 zur Akquise Freiwilliger zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts gilt.

FÖRDERGEBER
Niedersachsen
EBENE
Land
FÖRDERART
Zuschuss
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie eine Freiwilligenagentur einrichten oder als bestehende Agentur Projekte im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben, die dazu beitragen, strukturfördernde Maßnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements sicherzustellen und zu erweitern. Sie erhalten die Förderung für die Einrichtung und den Betrieb von Freiwilligenagenturen, die Durchführung von Einzelprojekten in Freiwilligenagenturen, die Einrichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und Koordinierungsstellen für das Ehrenamt in Niedersachsen e.V. (LAGFA), die Einrichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle der Freiwilligenakademie Niedersachsen e.V. sowie die Qualifizierung von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und von Engagementlotsinnen und Engagementlotsen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Sach- und Personalausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Vorhaben von Freiwilligenagenturen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Neugründungen auf 2 Jahre begrenzt bis zu 80 Prozent, höchstens aber EUR 25.000 im Einzelfall, für die LAGFA Niedersachsen jährlich bis zu EUR 200.000, für die Freiwilligenakademie Niedersachsen jährlich bis zu EUR 105.000 für die Einrichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle, bis zu EUR 100.000 für die Qualifizierung von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und bis zu EUR 60.000 für die Qualifizierung von Engagementlotsinnen und Engagementlotsen. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. des Jahres für das folgende Jahr an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Osnabrück. Beachten Sie bitte, dass die jährliche Frist nicht für die Förderung von Einzelprojekten im Jahr 2023 zur Akquise Freiwilliger zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts gilt.“
„Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0957

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements tätig sind.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/massnahmen-buergerschaftliches-engagement.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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