Niedersächsische Weiterbildungsprämie
01 Auf einen Blick
Ein Förderprogramm des Landes Niedersachsen, getragen von Niedersachsen. Wenn Sie vor Kurzem Ihre Industrie- oder Fachmeisterprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungsprämie in Höhe von EUR 1.000 erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie vor Kurzem Ihre Industrie- oder Fachmeisterprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungsprämie in Höhe von EUR 1.000 erhalten.“
„Das Land Niedersachsen gewährt Ihnen als Privatperson eine Prämie, wenn Sie eine Prüfung als Industrie- oder Fachmeisterin oder Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ausgeschlossen ist das Handwerk) abgelegt haben. Die Prüfung muss öffentlich-rechtlich geregelt sein.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreich abgelegten öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ohne Handwerk).“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/niedersaechsische-weiterbildungspraemie.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.