Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Niedersachsen, getragen von Niedersachsen. Wenn Sie Vorhaben zur Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure des Agrarsektors, des Forstsektors oder der Nahrungsmittelkette mit Akteurinnen und Akteuren des Naturschutzes und der Landschaftspflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie Vorhaben zur Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure des Agrarsektors, des Forstsektors oder der Nahrungsmittelkette mit Akteurinnen und Akteuren des Naturschutzes und der Landschaftspflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen Sie bei Vorhaben, die der kooperativen Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure im ländlichen Raum dienen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/zusammenarbeit-landschaftspflege-gebietsmanagement.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.