Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, getragen von Nordrhein-Westfalen. Kurztext Wenn Sie ein Film- oder Fernsehprojekt in NRW planen, ob vorbereitend, im Herstellungsprozess oder auch nach der Produktion, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Volltext Die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben der Film- und Medienkultur sowie der Medienwirtschaft. Die Förderung bezieht sich auf die folgenden Bereiche:produktionsvorbereitende Maßnahmen, Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, Postproduktionsmaßnahmen, Festivalpräsentation, Verleih und Vertrieb, Filmabspiel und Filmpräsentation in Nordrhein-Westfalen Hörspiel, innovative audiovisuelle Inhalte und Modellprojekte, sonstige Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung je nach Art Ihres Vorhabens als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab und kann zwischen 30 und 80 Prozent Ihrer nachgewiesenen Kosten betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens per E-Mail und postalisch an die Film- und Medienstiftung NRW.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie ein Film- oder Fernsehprojekt in NRW planen, ob vorbereitend, im Herstellungsprozess oder auch nach der Produktion, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Volltext Die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben der Film- und Medienkultur sowie der Medienwirtschaft. Die Förderung bezieht sich auf die folgenden Bereiche:produktionsvorbereitende Maßnahmen, Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, Postproduktionsmaßnahmen, Festivalpräsentation, Verleih und Vertrieb, Filmabspiel und Filmpräsentation in Nordrhein-Westfalen Hörspiel, innovative audiovisuelle Inhalte und Modellprojekte, sonstige Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung je nach Art Ihres Vorhabens als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab und kann zwischen 30 und 80 Prozent Ihrer nachgewiesenen Kosten betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens per E-Mail und postalisch an die Film- und Medienstiftung NRW.“
„Förderung bei der Film- und Medienstiftung NRW – Servicecenter“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere“
„Produzentinnen und Produzenten,“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/filmfoerderung-durch-die-film-und-medienstiftung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.