Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJP NRW )
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, getragen von Nordrhein-Westfalen. Kurztext Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans bei der Jugendarbeit und gewährt Ihnen Zuwendungen zu Leistungen in den Bereichen der Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung insbesondere für die folgenden Bereiche:Infrastruktur zukunftssicher ausgestalten, junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen, Jugendförderung zukunftsfähig gestalten, Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen, Chancen durch Bildung gerechter gestalten, Kinder und Jugendliche stark machen, Kinder- und Jugendarbeit/internationale Jugendarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.12. für das folgende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband beziehungsweise beim zuständigen Landesjugendamt.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans bei der Jugendarbeit und gewährt Ihnen Zuwendungen zu Leistungen in den Bereichen der Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung insbesondere für die folgenden Bereiche:Infrastruktur zukunftssicher ausgestalten, junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen, Jugendförderung zukunftsfähig gestalten, Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen, Chancen durch Bildung gerechter gestalten, Kinder und Jugendliche stark machen, Kinder- und Jugendarbeit/internationale Jugendarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.12. für das folgende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband beziehungsweise beim zuständigen Landesjugendamt.“
„Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind normalerweise Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sowie örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/foerderung-nach-dem-kinder-und-jugendfoerderplan.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.