Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Investitionsrichtlinie …
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, getragen von Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie investive Maßnahmen planen, um mehr Betreuungsplätze für Kinder zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie investive Maßnahmen planen, um mehr Betreuungsplätze für Kinder zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, durch die zusätzliche Plätze geschaffen werden.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). Die Gemeinden und Gemeindeverbände leiten die Förderung an die Einrichtungen beziehungsweise Kindertagespflegepersonen weiter.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/investitionsrichtlinie-kindertagesbetreuung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.