Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, getragen von Nordrhein-Westfalen. Kurztext Wenn Sie eine Maßnahme planen, mit der Sie die Verkehrsverhältnisse in Ihrer Kommune verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:verkehrswichtige Straßen, Verkehrsleitsysteme, Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz, Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen, Bussonderfahrstreifen, Tunnelsicherheit, Mitfahrerparkplätze an verkehrswichtigen Straßen in kommunaler Baulast. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Fördersätze wird durch das zuständige Ministerium festgelegt und beträgt bei Anteilsfinanzierung höchstens 80 Prozent. Die Bagatellgrenze beträgt normalerweise EUR 200.000, bei Maßnahmen an Straßenkreuzungen mit anderen Baulastträgern und bei den nicht zur Fahrbahn gehörenden Bestandteilen des Straßenkörpers im Zuge von Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast EUR 50.000, bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen EUR 20.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens bis zum 1.5. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie eine Maßnahme planen, mit der Sie die Verkehrsverhältnisse in Ihrer Kommune verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:verkehrswichtige Straßen, Verkehrsleitsysteme, Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz, Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen, Bussonderfahrstreifen, Tunnelsicherheit, Mitfahrerparkplätze an verkehrswichtigen Straßen in kommunaler Baulast. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Fördersätze wird durch das zuständige Ministerium festgelegt und beträgt bei Anteilsfinanzierung höchstens 80 Prozent. Die Bagatellgrenze beträgt normalerweise EUR 200.000, bei Maßnahmen an Straßenkreuzungen mit anderen Baulastträgern und bei den nicht zur Fahrbahn gehörenden Bestandteilen des Straßenkörpers im Zuge von Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast EUR 50.000, bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen EUR 20.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens bis zum 1.5. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung.“
„Kommune, Öffentliche Einrichtung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Gemeinden und Gemeindeverbände sowie“
„privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen.“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/kommunaler-strassenbau.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.