Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen (Richtlinien Mehrgefahrenversicherung – RL MGV)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, getragen von Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie als kleines odeer mittleres landwirtschaftliches Unternehmen oder Unternehmen des Garten- oder Weinbaus eine Versicherung gegen mindestens 2 witterungsbedingte Risiken wie Hagel, Frost, Sturm oder Starkregen abschließen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als kleines odeer mittleres landwirtschaftliches Unternehmen oder Unternehmen des Garten- oder Weinbaus eine Versicherung gegen mindestens 2 witterungsbedingte Risiken wie Hagel, Frost, Sturm oder Starkregen abschließen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines und mittleres landwirtschaftliches, garten- oder weinbauliches Unternehmen bei Ihren Ausgaben für Versicherungsprämien für von Ihnen in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftete Flächen im Freilandgartenbau (Zierpflanzen, Baumschule, Stauden, Gemüse, Obst- und Weinbau), die mindestens 2 der witterungsbedingten Risiken Hagel, Frost, Sturm und Starkregen abdecken.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus mit Betriebssitz und Flächen in Nordrhein-Westfalen.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/mehrgefahrenversicherung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.