Bürgschaft Direkt (BoB)
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, getragen von Rheinland-Pfalz. Wenn Sie sich selbstständig machen wollen und Ihnen die nötigen Sicherheiten für ein Bankdarlehen fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie sich selbstständig machen wollen und Ihnen die nötigen Sicherheiten für ein Bankdarlehen fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.“
„Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer mit einer direkten Bürgschaft für Investitionskredite oder für Betriebsmittel-/Avalkredite. Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen könnten.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der Freien Berufe vor Gründung des Unternehmens beziehungsweise Aufnahme der Geschäftstätigkeit.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/buergschaft-ohne-bank-rp.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.