Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen außerhalb …
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, getragen von Rheinland-Pfalz. Kurztext Wenn Sie in die nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen an öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen ohne tägliche Personennahverkehre im Rheinland-Pfalz-Takt, die von nicht bundeseigenen Eisenbahnen betrieben werden. Sie bekommen die Förderung für einmalige Investitionen für die Reaktivierung oder nachhaltige Ertüchtigung (Gesamtmaßnahme) sowie entsprechende vorab erfolgende Planungsleistungen und auf mehrere Jahre verteilte Investitionen zur Erhaltung der Betriebssicherheit (Einzelmaßnahme). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten bei Gesamtmaßnahmen einen Zuschuss bis zu 85 Prozent, bei Einzelmaßnahmen bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie in die nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen an öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen ohne tägliche Personennahverkehre im Rheinland-Pfalz-Takt, die von nicht bundeseigenen Eisenbahnen betrieben werden. Sie bekommen die Förderung für einmalige Investitionen für die Reaktivierung oder nachhaltige Ertüchtigung (Gesamtmaßnahme) sowie entsprechende vorab erfolgende Planungsleistungen und auf mehrere Jahre verteilte Investitionen zur Erhaltung der Betriebssicherheit (Einzelmaßnahme). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten bei Gesamtmaßnahmen einen Zuschuss bis zu 85 Prozent, bei Einzelmaßnahmen bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.“
„Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben“
„einzelne kommunale Gebietskörperschaften (verbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte),“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/eisenbahninfrastrukturen-ausserhalb-rheinland.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.