Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, getragen von Rheinland-Pfalz. Kurztext Wenn Sie als Träger der Jugendarbeit, der freien Jugendhilfe oder als anerkannter Jugendverband ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen möchten oder andere Maßnahmen in der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Angebote Ihrer kommunalen oder verbandlichen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Sie erhalten eine Förderung für Maßnahmen der politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der sozialen Bildung, innovative und modellhafte Projekte der Jugendarbeit, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftsstellen der Jugendverbände, Bau und Ausstattung – Investitionen, andere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Verwaltungspauschale. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die Förderung bei Verwaltungspauschalen für Jugendverbände besteht aus einem Grundbetrag und einem an der Zahl der geförderten Maßnahmen orientierten Zuschlag.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie als Träger der Jugendarbeit, der freien Jugendhilfe oder als anerkannter Jugendverband ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen möchten oder andere Maßnahmen in der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Angebote Ihrer kommunalen oder verbandlichen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Sie erhalten eine Förderung für Maßnahmen der politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der sozialen Bildung, innovative und modellhafte Projekte der Jugendarbeit, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftsstellen der Jugendverbände, Bau und Ausstattung – Investitionen, andere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Verwaltungspauschale. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die Förderung bei Verwaltungspauschalen für Jugendverbände besteht aus einem Grundbetrag und einem an der Zahl der geförderten Maßnahmen orientierten Zuschlag.“
„Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Träger von Maßnahmen der Jugendarbeit, Träger der freien Jugendhilfe sowie anerkannte Jugendverbände.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/foerderung-der-jugendarbeit-und-jugendsozialarbeit.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.