Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, getragen von Rheinland-Pfalz. Kurztext Wenn Sie als nicht staatliches Museum Ihre Sammlung pflegen, erhalten oder vergrößern oder wichtige museale Aktivitäten durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als nicht staatliches Museum beim Auf- und Ausbau Ihrer Infrastruktur und bei der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten. Sie erhalten die Förderung für:Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt der Sammlungen, Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen, Projekte zur verbesserten Besucherorientierung, die Neupräsentation der Sammlung, Ausstellungsprojekte, Publikationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000 bei kommunalen Museen und EUR 500,00 bei sonstigen Museen. Richten Sie Ihren Antrag bitte in 3-facher Ausfertigung vor Beginn des Vorhabens und bis zum 31.10. für das folgende Kalenderjahr oder bis zum 30.4. für das laufende Haushaltsjahr an den Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie als nicht staatliches Museum Ihre Sammlung pflegen, erhalten oder vergrößern oder wichtige museale Aktivitäten durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als nicht staatliches Museum beim Auf- und Ausbau Ihrer Infrastruktur und bei der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten. Sie erhalten die Förderung für:Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt der Sammlungen, Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen, Projekte zur verbesserten Besucherorientierung, die Neupräsentation der Sammlung, Ausstellungsprojekte, Publikationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000 bei kommunalen Museen und EUR 500,00 bei sonstigen Museen. Richten Sie Ihren Antrag bitte in 3-facher Ausfertigung vor Beginn des Vorhabens und bis zum 31.10. für das folgende Kalenderjahr oder bis zum 30.4. für das laufende Haushaltsjahr an den Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.“
„Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind nicht staatliche Museen, die ganz oder teilweise von Kommunen oder von Stiftungen oder Vereinen getragen werden.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/kommunaler-und-sonstiger-nicht-staatlicher-museen.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.