Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, getragen von Rheinland-Pfalz. Kurztext Wenn Sie Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als zertifizierte Waldpädagogin und zertifizierten Waldpädagogen bei der Durchführung von Maßnahmen zur waldbezogenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung in Rheinland-Pfalz. Sie bekommen die Förderung für waldpädagogische Veranstaltungen, die Sie für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen. Ihre Bildungsmaßnahmen können auch Teil einer Veranstaltungsreihe wie einer Projektwoche sein. Sie bekommen die Förderung als pauschalen Zuschuss. Die Höhe der Pauschale beträgt EUR 100,00 je Veranstaltung. Der Zuschuss muss mindestens EUR 300,00 betragen (Bagatellgrenze). Das heißt, Sie müssen mindestens 3 Veranstaltungen durchführen, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen können. Richten Sie bitte Ihren Antrag bitte an das Forstamt Soonwald, Walderlebniszentrum, Geschäftsstelle Zertifikat Waldpädagogik.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als zertifizierte Waldpädagogin und zertifizierten Waldpädagogen bei der Durchführung von Maßnahmen zur waldbezogenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung in Rheinland-Pfalz. Sie bekommen die Förderung für waldpädagogische Veranstaltungen, die Sie für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen. Ihre Bildungsmaßnahmen können auch Teil einer Veranstaltungsreihe wie einer Projektwoche sein. Sie bekommen die Förderung als pauschalen Zuschuss. Die Höhe der Pauschale beträgt EUR 100,00 je Veranstaltung. Der Zuschuss muss mindestens EUR 300,00 betragen (Bagatellgrenze). Das heißt, Sie müssen mindestens 3 Veranstaltungen durchführen, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen können. Richten Sie bitte Ihren Antrag bitte an das Forstamt Soonwald, Walderlebniszentrum, Geschäftsstelle Zertifikat Waldpädagogik.“
„Geschäftsstelle Zertifikat Waldpädagogik“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind freiberuflich, neben- und ehrenamtlich tätige, natürliche Personen, die das Zertifikat Waldpädagogik erfolgreich absolviert haben und berechtigt sind, den Titel zertifizierter Waldpädagoge und zertifizierte Waldpädagogin zu führen.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/waldpaedagogische-veranstaltungen.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.