Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, getragen von Rheinland-Pfalz. Kurztext Wenn Sie klimagerechten Gemeinschaftswohnraum für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung oder für Studierende oder Auszubildende errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Investorin und Investor bei der Schaffung von klimagerechten Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Studierende oder Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen. Sie erhalten eine Förderung für den Neubau (einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums) innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und für Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gemeinschaftswohnungen, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55), sowie Ausbau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschuss. Die Höhe des Grunddarlehens für Neubauten berechnet sich aus der zu fördernden Wohnfläche, dem Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und der Fördermietenstufe am Bau- beziehungsweise Wohnort. Je Quadratmeter Wohnfläche liegt der Darlehensbetrag in Gemeinden der Fördermietenstufen 1 bis 7 zwischen EUR 1.850 und EUR 3.250. Bei Umbau, Umwandlung, Ausbau oder Erweiterung wird Ihnen der Fördersatz nur anteilig gewährt. Für den Ausbau erhalten Sie 50 Prozent, für Umwandlung und Umbau 70 Prozent, für die Erweiterung 90 Prozent der Fördersätze des Grunddarlehens. Daneben können Sie für folgende Baumaßnahmen ein Zusatzdarlehen pro Wohnung bekommen:Abrisskosten im Zusammenhang mit einem Ersatzneubau oder für nachgewiesene, standortbedingte Mehrkosten, Einbau eines gemeinschaftlichen Pflegebades, Bau von Individualwohnplätzen innerhalb einer Gemeinschaftswohnung, Einbau von Aufzügen, Errichtung einer Tief-/Geschossgarage Bauvorhaben mit einem deutlich nachgewiesenen Anteil an Holz, das aus nachhaltigen Quellen stammt (zertifiziert durch PEFC, FSC oder Umweltzeichen natureplus) und fest im Gebäude verbaut ist (zum Beispiel Hybridbauten, Massivholzgebäude), Verwendung von ökologischen Dämmstoffen, die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“, „natureplus“ oder mit dem Prüfsiegel des Instituts für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR) zertifiziert sind, Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus. Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von bis zu 80 Prozent beantragen. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bei Grunddarlehen abhängig von der Maßnahme, der Fördermietenstufe, dem Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Grunddarlehens und bei Zusatzdarlehen in allen Fördermietenstufen sowie unabhängig vom Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Zusatzdarlehens. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie klimagerechten Gemeinschaftswohnraum für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung oder für Studierende oder Auszubildende errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Investorin und Investor bei der Schaffung von klimagerechten Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Studierende oder Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen. Sie erhalten eine Förderung für den Neubau (einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums) innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und für Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gemeinschaftswohnungen, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55), sowie Ausbau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschuss. Die Höhe des Grunddarlehens für Neubauten berechnet sich aus der zu fördernden Wohnfläche, dem Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und der Fördermietenstufe am Bau- beziehungsweise Wohnort. Je Quadratmeter Wohnfläche liegt der Darlehensbetrag in Gemeinden der Fördermietenstufen 1 bis 7 zwischen EUR 1.850 und EUR 3.250. Bei Umbau, Umwandlung, Ausbau oder Erweiterung wird Ihnen der Fördersatz nur anteilig gewährt. Für den Ausbau erhalten Sie 50 Prozent, für Umwandlung und Umbau 70 Prozent, für die Erweiterung 90 Prozent der Fördersätze des Grunddarlehens. Daneben können Sie für folgende Baumaßnahmen ein Zusatzdarlehen pro Wohnung bekommen:Abrisskosten im Zusammenhang mit einem Ersatzneubau oder für nachgewiesene, standortbedingte Mehrkosten, Einbau eines gemeinschaftlichen Pflegebades, Bau von Individualwohnplätzen innerhalb einer Gemeinschaftswohnung, Einbau von Aufzügen, Errichtung einer Tief-/Geschossgarage Bauvorhaben mit einem deutlich nachgewiesenen Anteil an Holz, das aus nachhaltigen Quellen stammt (zertifiziert durch PEFC, FSC oder Umweltzeichen natureplus) und fest im Gebäude verbaut ist (zum Beispiel Hybridbauten, Massivholzgebäude), Verwendung von ökologischen Dämmstoffen, die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“, „natureplus“ oder mit dem Prüfsiegel des Instituts für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR) zertifiziert sind, Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus. Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von bis zu 80 Prozent beantragen. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bei Grunddarlehen abhängig von der Maßnahme, der Fördermietenstufe, dem Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Grunddarlehens und bei Zusatzdarlehen in allen Fördermietenstufen sowie unabhängig vom Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Zusatzdarlehens. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).“
„wohnungsbau_modernisierung, gesundheit_soziales“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die entsprechende Wohnformprojekte planen. Dies können zum Beispiel Unternehmen und Privatpersonen sein.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/wohnraumfoerderung-isb-darlehen-wohngruppen.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.