ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0975
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · SACHSEN-ANHALT · LAND · ZUSCHUSS

Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, getragen von Sachsen-Anhalt. Kurztext Wenn Sie in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis ehrenamtliche Integrationslotsinnen und-lotsen einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Arbeit von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis. Sie die Förderung für Einsatz und Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Betreuung, Beratung und Begleitung von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern – vor allem von Asylsuchenden, Geduldeten und aufgrund eines Asylverfahrens Schutzberechtigten – sowie von EU-Bürgerinnen und-Bürgern mit Unterstützungsbedarf, Gewinnung und Qualifizierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sowie die notwendigen Sachkosten bei der Anleitung und Koordinierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten grundsätzlich einen Sockelbetrag von EUR 25.000, die darüber hinausgehende Zuschusshöhe ist abhängig vom Verhältnis der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung zu der im jeweiligen Haushaltsjahr für die Förderung zur Verfügung stehenden Gesamtsumme. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 207.

FÖRDERGEBER
Sachsen-Anhalt
EBENE
Land
FÖRDERART
Zuschuss
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis ehrenamtliche Integrationslotsinnen und-lotsen einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Arbeit von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis. Sie die Förderung für Einsatz und Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Betreuung, Beratung und Begleitung von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern – vor allem von Asylsuchenden, Geduldeten und aufgrund eines Asylverfahrens Schutzberechtigten – sowie von EU-Bürgerinnen und-Bürgern mit Unterstützungsbedarf, Gewinnung und Qualifizierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sowie die notwendigen Sachkosten bei der Anleitung und Koordinierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten grundsätzlich einen Sockelbetrag von EUR 25.000, die darüber hinausgehende Zuschusshöhe ist abhängig vom Verhältnis der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung zu der im jeweiligen Haushaltsjahr für die Förderung zur Verfügung stehenden Gesamtsumme. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 207.“
„Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0975

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/ehrenamtliche-taetigkeit-integrationslotsen.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

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