Förderung der Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr Kultur und Freiwilliges Ökologisches Jahr
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, getragen von Sachsen-Anhalt. Kurztext Wenn Sie als anerkannter Träger von Freiwilligendiensten Plätze für junge Menschen im FSJ, FSJK und FÖJ anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als anerkannten Träger von Freiwilligendiensten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Bundes bei der Finanzierung von Plätzen für junge Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Soziales Jahr Kultur (FSJK) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt ableisten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal EUR 486,00 je besetztem Platz und Monat. Der Platz gilt bei einer Anwesenheit von mindestens 50 Prozent im Monat als besetzt. Für das Freiwillige Ökologische Jahr können Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 200,00 für die pädagogische Begleitung erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Jahres, in dem der Förderzyklus beginnt, an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie als anerkannter Träger von Freiwilligendiensten Plätze für junge Menschen im FSJ, FSJK und FÖJ anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als anerkannten Träger von Freiwilligendiensten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Bundes bei der Finanzierung von Plätzen für junge Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Soziales Jahr Kultur (FSJK) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt ableisten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal EUR 486,00 je besetztem Platz und Monat. Der Platz gilt bei einer Anwesenheit von mindestens 50 Prozent im Monat als besetzt. Für das Freiwillige Ökologische Jahr können Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 200,00 für die pädagogische Begleitung erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Jahres, in dem der Förderzyklus beginnt, an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).“
„Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind gemäß Jugendfreiwilligendienstegesetz in Sachsen-Anhalt zugelassene Träger von Freiwilligendiensten.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/freiwilligendienste-fsj-fsjk-foej.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.