Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, getragen von Sachsen-Anhalt. Wenn Sie als Kommune wasserwirtschaftliche Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels ergreifen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als Kommune wasserwirtschaftliche Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels ergreifen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben gegen Vernässungen oder Erosion infolge des Klimawandels. Dazu zählen die Beseitigung oder Minderung von Schäden und die Vorbeugung. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/klimawandel-vernaessungen-erosion.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.