Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, getragen von Sachsen-Anhalt. Kurztext Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung von Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt fördert kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen, die Aufgaben von erheblichem Landesinteresse wahrnehmen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Projekte in folgenden Bereichen:Museen, Sammlungen und Ausstellungen, UNESCO-Weltkulturerbe, Industriekultur, Erhaltung von Kulturgut, Provenienzrecherche, Musik und Musikfeste, darstellende Kunst, bildende und angewandte Kunst, Traditions- und Heimatpflege, Erinnerungskultur am Grünen Band, Jubiläen von landesweiter Bedeutung, kulturelle Projekte des Kulturtourismus, europäischer und internationaler Kulturaustausch, europäische Kulturinitiativen, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur und Breitenkulktur, Literatur und literarische Übersetzungen oder Nachdichtungen, kommunale öffentliche Bibliotheken, jüdisches Erbe, bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich, Digitalisierung in der Kultur sowie übergreifende kulturelle Projekte im Rahmen der Förderziele, zum Beispiel Medienkunst und Crossmedia. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Im Fall von künstlerischen und kulturellen Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent. Die Höhe des Zuschusses für Druckkosten beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kultureller Institutionen erfolgt auf der Grundlage des Wirtschaftsplans normalerweise als Fehlbedarfsfinanzierung.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung von Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt fördert kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen, die Aufgaben von erheblichem Landesinteresse wahrnehmen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Projekte in folgenden Bereichen:Museen, Sammlungen und Ausstellungen, UNESCO-Weltkulturerbe, Industriekultur, Erhaltung von Kulturgut, Provenienzrecherche, Musik und Musikfeste, darstellende Kunst, bildende und angewandte Kunst, Traditions- und Heimatpflege, Erinnerungskultur am Grünen Band, Jubiläen von landesweiter Bedeutung, kulturelle Projekte des Kulturtourismus, europäischer und internationaler Kulturaustausch, europäische Kulturinitiativen, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur und Breitenkulktur, Literatur und literarische Übersetzungen oder Nachdichtungen, kommunale öffentliche Bibliotheken, jüdisches Erbe, bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich, Digitalisierung in der Kultur sowie übergreifende kulturelle Projekte im Rahmen der Förderziele, zum Beispiel Medienkunst und Crossmedia. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Im Fall von künstlerischen und kulturellen Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent. Die Höhe des Zuschusses für Druckkosten beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kultureller Institutionen erfolgt auf der Grundlage des Wirtschaftsplans normalerweise als Fehlbedarfsfinanzierung.“
„Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.“
„Anträge für den Förderbereich „Europäischer und internationaler Kulturaustausch“ können Sie fortlaufend stellen.“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/kulturfoerderrichtlinie.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.