Marktstrukturverbesserung
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, getragen von Sachsen-Anhalt. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen landwirtschaftliche Produkte verarbeiten oder vermarkten und die Prozesse verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Letzter belegter Stichtag 31.12.2024; Fortführung des Programms nicht geprüft Stand der Prüfung: 19.08.2026. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
Der im Bestand erfasste Stichtag 31.12.2024 ist verstrichen (Stand 18.08.2026). Ob ein neuer Aufruf folgt, ist im Bestand nicht erfasst — maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers. Ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen landwirtschaftliche Produkte verarbeiten oder vermarkten und die Prozesse verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen bei der Verbesserung der Verarbeitungsqualität und der Vermarktung Ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/marktstrukturverbesserung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.