Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, getragen von Sachsen-Anhalt. Wenn Sie als Handwerkskammer überbetriebliche Lehrgänge anbieten, um die Qualität der Ausbildung im Handwerk zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als Handwerkskammer überbetriebliche Lehrgänge anbieten, um die Qualität der Ausbildung im Handwerk zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie im Handwerk Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) anbieten oder organisieren und für Internatsunterbringungen mit Verpflegung in der Grundstufe sorgen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt.“
„Die Zuwendungen können an externe Veranstalter der überbetrieblichen Lehrgänge (Zweitzuwendungsempfangende) im Inland weitergeleitet werden.“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/ueberbetriebliche-lehrlingsunterweisung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.