Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt …
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, getragen von Sachsen-Anhalt. Kurztext Wenn Sie als Chor oder Ensemble im Laienbereich eine regelmäßige Leitung beschäftigen, regelmäßig proben und sich aktiv am Musikleben beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Chor oder Orchester bei der Finanzierung einer regelmäßigen musikalischen Übungsleitung. Sie erhalten die Förderung für das Honorar von Personen, die Sie mit der musikalischen Leitung beauftragen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 300,00 pro Jahr und Antragstellerin und Antragsteller. Richten Sie Ihren Antrag bitte jährlich bis zum 31.3. an den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie als Chor oder Ensemble im Laienbereich eine regelmäßige Leitung beschäftigen, regelmäßig proben und sich aktiv am Musikleben beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Chor oder Orchester bei der Finanzierung einer regelmäßigen musikalischen Übungsleitung. Sie erhalten die Förderung für das Honorar von Personen, die Sie mit der musikalischen Leitung beauftragen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 300,00 pro Jahr und Antragstellerin und Antragsteller. Richten Sie Ihren Antrag bitte jährlich bis zum 31.3. an den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V.“
„Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, ausnahmsweise auch nicht rechtsfähige Vereinigungen, das können im Bereich des vokalen Laienmusizierens Chorgemeinschaften und Chöre sein und im Bereich des instrumentalen Laienmusizierens Laienmusikvereinigungen und Ensembles.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/uebungsleiterrichtlinie-sachsen-anhalt.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.