ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0988
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · SACHSEN-ANHALT · LAND · ZUSCHUSS

Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt …

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, getragen von Sachsen-Anhalt. Kurztext Wenn Sie als Chor oder Ensemble im Laienbereich eine regelmäßige Leitung beschäftigen, regelmäßig proben und sich aktiv am Musikleben beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Chor oder Orchester bei der Finanzierung einer regelmäßigen musikalischen Übungsleitung. Sie erhalten die Förderung für das Honorar von Personen, die Sie mit der musikalischen Leitung beauftragen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 300,00 pro Jahr und Antragstellerin und Antragsteller. Richten Sie Ihren Antrag bitte jährlich bis zum 31.3. an den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V.

FÖRDERGEBER
Sachsen-Anhalt
EBENE
Land
FÖRDERART
Zuschuss
BRANCHE
Kunst, Kultur & Sport
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie als Chor oder Ensemble im Laienbereich eine regelmäßige Leitung beschäftigen, regelmäßig proben und sich aktiv am Musikleben beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Chor oder Orchester bei der Finanzierung einer regelmäßigen musikalischen Übungsleitung. Sie erhalten die Förderung für das Honorar von Personen, die Sie mit der musikalischen Leitung beauftragen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 300,00 pro Jahr und Antragstellerin und Antragsteller. Richten Sie Ihren Antrag bitte jährlich bis zum 31.3. an den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V.“
„Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0988

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, ausnahmsweise auch nicht rechtsfähige Vereinigungen, das können im Bereich des vokalen Laienmusizierens Chorgemeinschaften und Chöre sein und im Bereich des instrumentalen Laienmusizierens Laienmusikvereinigungen und Ensembles.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/uebungsleiterrichtlinie-sachsen-anhalt.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2