Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, getragen von Sachsen-Anhalt. Wenn Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Selbsthilfe befähigen, ihnen im Alltag zur Seite stehen oder Ehrenamtliche unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Selbsthilfe befähigen, ihnen im Alltag zur Seite stehen oder Ehrenamtliche unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts und bei Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe zugunsten von Pflegebedürftigen. Die Förderung stützt sich auf die Regelungen in § 45c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und § 45d SGB XI.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/versorgungsstrukturen-ehrenamt-und-selbsthilfe.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.