Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft ohne Bank (BoB)
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen Investitionen tätigen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen Investitionen tätigen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.“
„Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Sie als bestehendes Unternehmen und insbesondere als Existenzgründerin oder Existenzgründer durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ), die die Kriterien der EU für KMU erfüllen.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/buergschaft-ohne-bank-s.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.