Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Kurztext Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten. Volltext Die Sächsische Aufbaubank übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für Ihre volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden oder im besonderen Interesse des Freistaates Sachsen liegen. Die Sächsische Aufbaubank besichert Ihre Kredite, Avalrahmen und Leasingfinanzierungen für folgende Maßnahmen:Investitionen, Unternehmensnachfolgen, Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite), auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften) und Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen. Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftshöhe beträgt höchstens 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme. Die Bürgschaftsumme beträgt mehr als EUR 2,5 Millionen. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen, bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen. Reichen Sie Ihren Antrag formlos bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Institut Ihrer Wahl ein. Von dort wieder der Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weitergeleitet.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten. Volltext Die Sächsische Aufbaubank übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für Ihre volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden oder im besonderen Interesse des Freistaates Sachsen liegen. Die Sächsische Aufbaubank besichert Ihre Kredite, Avalrahmen und Leasingfinanzierungen für folgende Maßnahmen:Investitionen, Unternehmensnachfolgen, Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite), auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften) und Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen. Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftshöhe beträgt höchstens 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme. Die Bürgschaftsumme beträgt mehr als EUR 2,5 Millionen. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen, bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen. Reichen Sie Ihren Antrag formlos bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Institut Ihrer Wahl ein. Von dort wieder der Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weitergeleitet.“
„Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF)“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ohne Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften) und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Personen, die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredites in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.“
„Bei Unternehmen der sogenannten „sensiblen Sektoren“ ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/buergschaft-sachsen-wirtschaft-freie-berufe.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.