Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027 – FRL BAB
01 Auf einen Blick
Ein Beteiligungprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Wenn Sie als kleines innovatives Start-up Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mittel durch private Investoren (Business Angels) bekommen und zusätzliches Kapital für den Aufbau oder die Fortentwicklung Ihres Unternehmens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als kleines innovatives Start-up Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mittel durch private Investoren (Business Angels) bekommen und zusätzliches Kapital für den Aufbau oder die Fortentwicklung Ihres Unternehmens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Just Transition Fund (JTF), wenn sich private Investoren (Business Angels) mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln am Ihrem kleinen innovativen Start-up beteiligen und Sie zusätzliches Kapital für den Aufbau oder die Fortentwicklung Ihres Unternehmens benötigen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind kleine, innovative Unternehmen ( Start-ups) in der Rechtsform einer eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in den sächsischen Fördergebieten des JTF, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/business-angel-bonus-jtf.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.