Elementarschadenshilfen
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Kurztext Wenn Sie zur Beseitigung von Schäden durch Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit und im Notfall einen Zuschuss bekommen. Volltext Das Land Sachsen gewährt Hilfen zur Beseitigung von Schäden, die beispielsweise durch Hochwasser, Unwetter, Wirbelstürme, Dürre, Erdbeben oder Waldbrände verursacht wurden. Sie erhalten die Förderung als Aufbauhilfe zur Beseitigung von Schäden und Zerstörungen an baulichen Anlagen, Wegen oder Gegenständen. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen oder in Härtefällen als Zuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 25 Jahre. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei bedürftigen natürlichen Personen bis zu 70 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens, bei Vereinen und Unternehmen bis zu 50 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens. Sie können den Zuschuss durch ein Darlehen ergänzen. Richten Sie Ihren Antrag bis spätestens 6 Monate nach dem Schadensereignis an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie zur Beseitigung von Schäden durch Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit und im Notfall einen Zuschuss bekommen. Volltext Das Land Sachsen gewährt Hilfen zur Beseitigung von Schäden, die beispielsweise durch Hochwasser, Unwetter, Wirbelstürme, Dürre, Erdbeben oder Waldbrände verursacht wurden. Sie erhalten die Förderung als Aufbauhilfe zur Beseitigung von Schäden und Zerstörungen an baulichen Anlagen, Wegen oder Gegenständen. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen oder in Härtefällen als Zuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 25 Jahre. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei bedürftigen natürlichen Personen bis zu 70 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens, bei Vereinen und Unternehmen bis zu 50 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens. Sie können den Zuschuss durch ein Darlehen ergänzen. Richten Sie Ihren Antrag bis spätestens 6 Monate nach dem Schadensereignis an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).“
„Unternehmensfinanzierung, Gesundheit & Soziales“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt für die Aufbauhilfe für Unternehmen sind“
„Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe,“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/elementarschadenshilfen.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.