Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (siehe weiterführende Links).“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/energieeffizienz-reduzierung-treibhausgasemission.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.