ESF Plus – Gründungsberatung
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für eine Beratung bekommen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für eine Beratung bekommen.“
„Der Freistaat Sachsen fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Das gilt auch bei einer freiberuflichen Tätigkeit.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/esf-plus-gruendungsberatung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.