Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2023)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus Landesmitteln bei der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Populationen wildlebender Tierarten und wilder Pflanzenarten sowie der historisch gewachsenen Vielfalt der Kulturlandschaft.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/foerderrichtlinie-natuerliches-erbe-rl-ne.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.