ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0991
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · SACHSEN · LAND · BÜRGSCHAFT

Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)

01 Auf einen Blick

Ein Bürgschaftprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Kurztext Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen eine Stütze für Ihre Liquidität, Hilfe bei der Wiederherstellung der Rentabilität oder beim Erhalt von Arbeitsplätzen benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder eine Bürgschaft erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Gewährung eines Darlehens, im Fall von Umstrukturierungsbeihilfen auch durch einen Zinszuschuss oder eine Bürgschaft. Darüber hinaus erhalten Sie auch eine Förderung, wenn Ihr Unternehmen nicht in Schwierigkeiten ist, Sie aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Bürgschaft. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Rettungsbeihilfen bis zu EUR 1,5 Millionen für eine Laufzeit von maximal 6 Monaten, vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu EUR 500.000 für eine Laufzeit von 18 Monaten sowie Umstrukturierungsdarlehen für Unternehmen in Schwierigkeiten bis zu EUR 500.000 für eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent der verbürgten Darlehenssumme, bei Rettungsbeihilfen bis zu EUR 1,2 Millionen, vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu EUR 400.000. Der Mindestbetrag liegt jeweils bei EUR 20.000. Als 1. Schritt bei der Antragstellung empfiehlt die Sächsische Aufbaubank (SAB) ein Beratungsgespräch. Reichen Sie Ihren Antrag bitte anschließend vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der SAB ein.

FÖRDERGEBER
Sachsen
EBENE
Land
FÖRDERART
Bürgschaft
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen eine Stütze für Ihre Liquidität, Hilfe bei der Wiederherstellung der Rentabilität oder beim Erhalt von Arbeitsplätzen benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder eine Bürgschaft erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Gewährung eines Darlehens, im Fall von Umstrukturierungsbeihilfen auch durch einen Zinszuschuss oder eine Bürgschaft. Darüber hinaus erhalten Sie auch eine Förderung, wenn Ihr Unternehmen nicht in Schwierigkeiten ist, Sie aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Bürgschaft. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Rettungsbeihilfen bis zu EUR 1,5 Millionen für eine Laufzeit von maximal 6 Monaten, vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu EUR 500.000 für eine Laufzeit von 18 Monaten sowie Umstrukturierungsdarlehen für Unternehmen in Schwierigkeiten bis zu EUR 500.000 für eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent der verbürgten Darlehenssumme, bei Rettungsbeihilfen bis zu EUR 1,2 Millionen, vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu EUR 400.000. Der Mindestbetrag liegt jeweils bei EUR 20.000. Als 1. Schritt bei der Antragstellung empfiehlt die Sächsische Aufbaubank (SAB) ein Beratungsgespräch. Reichen Sie Ihren Antrag bitte anschließend vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der SAB ein.“
„Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0991

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind kleine und mittlere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ) der Europäischen Union mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/foerderrichtlinie-rettungsbeihilfen-rl-rh.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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