Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Kurztext Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:Gleichstellung von Frau und Mann, Vorhaben kommunaler Gleichstellungsbeauftragter, Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum, Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, kategorienübergreifende Antidiskriminierungsarbeit, Schutzeinrichtungen, Beratungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen sowie Modellvorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihre Anträge für Vorhaben im Bereich der Gleichstellung bitte an die Landesdirektion Sachsen. Richten Sie Ihre Anträge für Projekte und Einrichtungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels bitte an den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:Gleichstellung von Frau und Mann, Vorhaben kommunaler Gleichstellungsbeauftragter, Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum, Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, kategorienübergreifende Antidiskriminierungsarbeit, Schutzeinrichtungen, Beratungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen sowie Modellvorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihre Anträge für Vorhaben im Bereich der Gleichstellung bitte an die Landesdirektion Sachsen. Richten Sie Ihre Anträge für Projekte und Einrichtungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels bitte an den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.“
„Existenzgründung & -festigung, Gesundheit & Soziales, Frauenförderung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme“
„gemeinnützige Vereine und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/foerderung-der-chancengleichheit.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.