Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Kurztext Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in marktfähige neue oder in die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen zur Umsetzung innovativer Ideen für marktfähige neue oder die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung für Materialkosten, Personalausgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil), ausgenommen Löhne und Gehälter auf Geschäftsführungsebene und deren Assistenz, Fremdleistungen, Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte, sonstige betriebliche Aufwendungen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt für junge kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für etablierte oder junge mittlere Unternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. mindestens jedoch EUR 30.000 und höchstens EUR 500.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über Ihre Hausbank.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in marktfähige neue oder in die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen zur Umsetzung innovativer Ideen für marktfähige neue oder die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung für Materialkosten, Personalausgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil), ausgenommen Löhne und Gehälter auf Geschäftsführungsebene und deren Assistenz, Fremdleistungen, Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte, sonstige betriebliche Aufwendungen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt für junge kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für etablierte oder junge mittlere Unternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. mindestens jedoch EUR 30.000 und höchstens EUR 500.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über Ihre Hausbank.“
„Existenzgründer/in, Unternehmen“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ), Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/frl-dfm-markteinfuehrungsdarlehen.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.