Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Mikrodarlehen
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Kurztext Wenn Sie in Sachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten:Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erneute Gründung eines Unternehmens oder erneute Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“) Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge Erwerb einer tätigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent des Gesellschaftskapitals Festigung eines Unternehmens Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und höchstens EUR 30.000. Sie können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Darlehen finanzieren. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie in Sachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten:Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erneute Gründung eines Unternehmens oder erneute Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“) Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge Erwerb einer tätigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent des Gesellschaftskapitals Festigung eines Unternehmens Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und höchstens EUR 30.000. Sie können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Darlehen finanzieren. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).“
„Existenzgründer/in, Unternehmen“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind natürliche Personen im Rahmen einer Existenzgründung (auch Freiberuflerinnen und Freiberufler) oder Personen- und Kapitalgesellschaften als kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) bis 5 Jahre nach der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit (junge Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.“
„Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/frl-dfm-mikrodarlehen.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.