ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0997
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · SACHSEN · LAND · DARLEHEN

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Mikrodarlehen

01 Auf einen Blick

Ein Darlehenprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Kurztext Wenn Sie in Sachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten:Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erneute Gründung eines Unternehmens oder erneute Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“) Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge Erwerb einer tätigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent des Gesellschaftskapitals Festigung eines Unternehmens Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und höchstens EUR 30.000. Sie können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Darlehen finanzieren. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

FÖRDERGEBER
Sachsen
EBENE
Land
FÖRDERART
Darlehen
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie in Sachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten:Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erneute Gründung eines Unternehmens oder erneute Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“) Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge Erwerb einer tätigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent des Gesellschaftskapitals Festigung eines Unternehmens Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und höchstens EUR 30.000. Sie können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Darlehen finanzieren. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).“
„Existenzgründer/in, Unternehmen“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0997

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind natürliche Personen im Rahmen einer Existenzgründung (auch Freiberuflerinnen und Freiberufler) oder Personen- und Kapitalgesellschaften als kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) bis 5 Jahre nach der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit (junge Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.“
„Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/frl-dfm-mikrodarlehen.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2